Damit auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Apotheken die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber die Apotheken zur Notdienstbereitschaft verpflichtet. Damit soll sichergestellt werden, dass dringend benötigte Medikamente auch während der Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen zu erhalten sind.
Die
Einteilung der einzelnen Apotheken in einen Notdienstturnus wird von der
zuständigen Behörde, der Landesapothekenkammer in Stuttgart vorgenommen.
A u ß e r h a l b der üblichen Öffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz dürfen
die Apotheken nur noch in den Zeiten geöffnet sein in denen sie zum Notdienst
eingeteilt sind!
Der Notdienst beginnt jeweils um 8.30 Uhr und dauert bis um 8.30 Uhr des
darauffolgenden Tages.
Nachdem
die Apotheke am Bahnhof in Ammerbuch Pfäffingen (Telefon 07073/6259) von
1952 an (also fast 50 Jahre lang!) zur ständigen Dienstbereitschaft
verpflichtet war, wurde sie zusammen mit der Linden Apotheke (Telefon
07073/50 00 60) in Ammerbuch-Entringen zum 1.9.2001 in den Tübinger
Notdienstturnus mit eingegliedert.